Quelle: YouTube Kanal IJF, 06.01.2026
Yuko
Yuko im Tachi-Waza ist definiert als:
- Seitenlandung (90 Grad Winkel) oder etwas nach vorn gekippt
- Landung auf dem oberen Rücken und Nacken
- Landung auf der Seite in der Achse der Schulter, des Ellbogens oder der Hand
- Landung auf dem Gesäss, mit oder ohne Ellbogen/Armen
Kein Yuko
- wenn Landung (90 Grad Winkel) oder mehr nach vorn gekippt und der vordere Teil der Hüfte oder beide Kniee die Matte zu erst berühren

Griffbefreiung
Erlaubt ist
- Griffbefreiung mit einer oder beiden Händen, aber ein Griff muss danach beibehalten werden
- Griffbefreiung wenn nur ein Griff vorhanden ist, ein Griff muss danach nicht erfolgen
Shido wenn
- Griffbefreiung mit beiden Händen und kein Griff mehr vorhanden ist
Zeitverschwendung
Verwarnung beim ersten Mal wenn zwischen "Mate!" und "Hajime!" nicht umgehend wieder zurück auf Startposition gegangen wird, zum Beispiel
- nach dem Aufstehen bei Ne-Waza
- Haare werden zu lange gebunden
- wenn der JudoGi zu lange sortiert wird
- wenn der Gürtel zu lange gebunden wird
- oder eine Kombination der obigen Punkte
Shido ab dem zweiten Mal
Hals und Wirbelsäule (Ushiro-Sankaku)
Hansoku-Make wenn
- beim Ushiro-Sankaku Griff (vor oder nach "Mate!") die eigene Hüfte angehoben wird und dadurch das Verletzungsrisiko für den Hals oder die Wirbelsäule des Gegners besteht
Ohne Kampfbereitschaft
Bei der Entscheidung, ob für Nichtkämpferische Haltung eine Strafe verhängt wird, werden Angriffe im Tachi-Waza oder Ne-Waza berücksichtigt.
Medizinische Versorgung (zum Beispiel bei Blutung)
Artikel 20: Verletzung, Krankheit oder Unfall
- Blutet ein/e Kämpfer/in ruft der/die Kampfrichter/in den Sanitäter um die Blutung zu stoppen. Die Behandlung erfolgt ausserhalb der Matte in Anwesenheit eines/einer zweiten Kampfrichters/in.
- Der/die Athlet/in darf nicht weiterkämpfen wenn die Blutung nicht gestoppt ist.
- Der/die Athlet/in darf unabhängig von der Verletzung zweimal medizinisch versorgt werden, beim dritten Mal gewinnt der/die Gegner/in durch Kiken-Gachi.
- In Ausnahmefällen kann ein drittes Mal medizinisch versorgt werden. Die Entscheidung liegt bei der ADHOC Kommission (gebildet durch IJF Kampfrichterkommission und IJF Sportkommission) in Absprache mit der IJF Medizinkommission.












Kommentar